Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen Hobby-Rennen
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen und Haftungshinweise gelten für die Teilnahme an den Hobby-Rennen im Rahmen der Veranstaltung „Race Days Stuttgart“ (nachfolgend „Veranstaltung“). Hobby-Rennen sind Radsportwettbewerbe für Fahrerinnen und Fahrer ohne Jahreslizenz des BDR/GC.
Für das Hobby-Rennen gelten die Wettkampfbestimmungen für Jedermann-Veranstaltungen (Rennveranstaltungen) des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR), Ausgabe 04/2022, sowie die Ausschreibung und der Technische Leitfaden der Veranstaltung.
Mit der Anmeldung und Teilnahme erkennen Teilnehmende diese Regelungen an und verpflichten sich, die dortigen Vorschriften sowie die Weisungen der Organisation, der Streckenposten sowie der Sicherheits- und Rettungsdienste zu befolgen.
2. Eigenverantwortung, Fitness und Gesundheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es liegt in der Verantwortung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers, vor Teilnahmebeginn sicherzustellen, dass eine ausreichende gesundheitliche Eignung und Trainings-/Leistungsfähigkeit besteht, um die körperliche Belastung der Veranstaltung bewältigen zu können.
Der Veranstalter kann im Einzelfall eine schriftliche Bestätigung über das Bewusstsein der Risiken und/oder ein ärztliches Attest verlangen, soweit dies zur sicheren Durchführung erforderlich erscheint.
3. Versicherung
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich im Voraus zu vergewissern, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Soweit in der Ausschreibung oder in den BDR-Regelungen vorgesehen, können zusätzliche Anforderungen (z. B. Tageslizenz) gelten. Maßgeblich sind die jeweiligen Veranstaltungsunterlagen.
4. Regeln, Verhalten und Sicherheit
- Die einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften sind jederzeit einzuhalten.
- Fairplay, angemessener Sportsgeist und Respekt gegenüber anderen Teilnehmenden, Helfenden und Umwelt sind verpflichtend.
- Den Anweisungen der Organisation, Streckenposten, Sicherheits- und Rettungsdienste ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Helmpflicht: Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms (mindestens Hartschalenhelm) ist obligatorisch.
- Begleitfahrzeuge von Teilnehmenden sind untersagt; Verstöße können zum Ausschluss/ zur Disqualifikation führen.
5. Risikohinweis (Sturz-, Kollisions-, Wetter- und Verkehrsrisiken)
Radsportveranstaltungen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Teilnehmende akzeptieren die mit der Teilnahme verbundenen Risiken, einschließlich Gesundheitsrisiken, Sturz- und Kollisionsrisiken sowie Risiken im Zusammenhang mit Straßenverkehr, Streckenbeschaffenheit und Witterungseinflüssen.
6. Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus typischen Rennrisiken, dem Verhalten anderer Teilnehmender oder Dritter, aus Strecken- und Fahrbahnbeschaffenheit, Witterungseinflüssen oder aus der Nichtbeachtung von Weisungen und Regeln entstehen.
7. Haftung für eigene Ausrüstung und Sachschäden
Teilnehmende sind für die technische Sicherheit ihres Fahrrads und ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrrädern, Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen.
8. Höhere Gewalt, Abbruch und Streckenänderungen
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Sicherheitslagen) kann der Veranstalter die Veranstaltung ändern, unterbrechen oder abbrechen. Hieraus entstehende Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Regelungen zu Nenngeld und etwaigen Erstattungen ergeben sich aus der Ausschreibung bzw. den Veranstaltungsunterlagen.
9. Ausschluss von der Teilnahme / Disqualifikation
Der Veranstalter kann Teilnehmende bei Regelverstößen, Sicherheitsgefährdung oder Missachtung von Weisungen ausschließen oder disqualifizieren. Maßgeblich sind die BDR/GC-Regelwerke sowie die Ausschreibung und der Technische Leitfaden.
10. Kontakt
Fragen zur Teilnahme und Organisation: orga@the-race-days-stuttgart.de
Verantwortlicher Veranstalter (Verein): siehe Impressum der Website.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die in der Ausschreibung und den BDR-Regelwerken festgelegten Regelungen.

